Heilsames aus dem Bienenstock | A.Vogel
2019-5-13 · Dagegen bedürfen Heilmittel wie Präparate auf der Basis von Propolis und Bienengift per Gesetz einer Zulassung – in der Schweiz durch die Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, Swissmedic. Die Naturheilmittel Propolis und Bienengift dürfen nicht mit Nahrungsmitteln gemischt werden.